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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.
 
Allgemeines:
Die folgenden Bedingungen gelten für alle Angebote, Kauf- und Lieferungsverträge bezüglich unserer Erzeugnisse. Der Umfang jeder Lieferung richtet sich ausschließlich nach den Angaben unseres Angebotes bzw. Auftragsbestätigung. Mündliche Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Falls keine anderen Abreden getroffen wurden, behalten unsere Angebote 4 Wochen Gültigkeit.

2.
 
Preise:
Alle Preise verstehen sich ohne Skonto oder Rabatt ab Werk, ausschließlich Verpackung, Fracht oder Versicherung. Unabhängig von dem vereinbarten Preis werden etwaige am Tage der Lieferung geltende, auf behördliche Anordnung oder Genehmigung beruhende Preiserhöhungen berechnet. Der Auftraggeber ist zur Zahlung dieses Preises verpflichtet, wenn nicht etwa der Verkäufer vor Inkrafttreten der Preiserhöhung die Fertigstellung des Erzeugnisses oder die Versand- oder Abholbereitschaft des Gegenstandes dem Besteller mitgeteilt hatte.

3.
 
Zahlungsbedingungen:
Zahlungen haben direkt an uns zu erfolgen, alle Zahlungen an Vertreter oder sonstige Personen gehen auf Gefahr des Zahlenden. Schecks, Wechsel und eventuelle andere Zahlungsmittel werden nur Zahlungshalber, nicht an Erfüllungsstatt angenommen, Einziehungs- und Diskontspesen werden dem Verkäufer berechnet. Weiterbegebung und Prolongation eines Wechsels gelten nicht als Erfüllung. Für die termingerechte Vorzeigung, Benachrichtigung, Protestierung usw. wird seitens des Verkäufers keine Haftung übernommen. Kommt bei vereinbarter Ratenzahlung der Käufer mit 2 Raten in Verzug, so wird der gesamte Restkaufpreis zur Zahlung fällig. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungseinreden des Käufers werden ausgeschlossen. Mehrere Käufer haften als Gesamtschuldner. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Gegenständen vor, bis alle Forderungen aus den Geschäftsverbindungen befriedigt sind. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrage. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer unverzüglich von einer Pfändung des unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstandes oder sonstigen Beeinträchtigungen durch Dritte dem Verkäufer anzuzeigen. Ein Eigentumsvorbehalt des Käufers an dem Vorbehaltsgegenstand gem. §950 BGB im Falle einer Be- und Verarbeitung ist ausgeschlossen. Das Eigentum des Verkäufers geht demgemäß in diesem Falle nicht unter, sondern erstreckt sich auf den ganzen Gegenstand. Dies gilt auch nur den Fall einer Vermischung oder Vermengung mit anderen Gegenständen (§§ 947,948). Forderungen, die der Käufer aus der Weiterveräußerung des Vorbehaltsgegenstandes erwirbt, gelten mit allen Nebenrechten an den Verkäufer abgetreten. Der Käufer hat den Verkäufer von einer Weiterveräußerung und dem Entstehen der Forderung zu unterrichten, wenn der Eigentumsvorbehalt noch wirksam ist. Bei Stornierung des Auftrags durch den Käufer wird eine pauschale Abstandssumme von 20% des vereinbarten Kaufpreises fällig. Es bleibt dem Käufer überlassen einen geringeren Schaden nachzuweisen. Bei Sonderanfertigungen erhöht sich diese Abstandssumme auf 30%. Für in Auftrag gegebene Sonderanfertigungen wird eine Anzahlung von mindestens 30% erhoben.

4.  
Lieferung:
Die vom Verkäufer genannten Lieferfristen sind in jedem Falle unverbindlich. Aus evtl. Überschreitungen der Lieferfristen können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden, es sei denn, daß die Einhaltung des genannten Termins ausdrücklich vereinbart wurde. Die vom Verkäufer benannte Lieferfrist beginnt erst mit dem Inkrafttreten des geschlossenen Kaufvertrages. Bei Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrung, ganzer oder teilweiser Stilllegung des Betriebes des Verkäufers, gleichgültig aus welchem Grunde, oder aber auch bei Eintritt der gleichen Ereignisse im Werke eines wesentlichen Lieferanten, weiter im Kriegsfall, bei inneren Unruhen oder Verfügungen von Behörden sowie in allen anderen Fällen höherer Gewalt tritt an die Stelle einer sechsmonatigen Überschreitung der Lieferzeit eine solche von 12 Monaten. Der Verkäufer hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm nach Vertragsabschluss Umstände in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Käufers bekannt werden, durch welche ihm seine Rechte nicht mehr genügend gesichert erscheinen. Der Verkäufer behält sich Konstruktions- und Formänderungen während der Lieferzeit vor, soweit der Liefergegenstand und sein Aussehen nicht wesentlich geändert werden.

5.
 
Übernahmebedingungen:
Bleibt der Besteller nach Anzeige der Fertigstellung mit der Übernahme, der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen oder Stellung einer etwa vereinbarten Sicherheit länger als 14 Tage im Rückstand, so ist der Verkäufer nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. In diesem Falle ist der Verkäufer berechtigt, mindestens 20% des Kaufpreises als Abstandssumme zu verlangen, wobei das Recht auf Geltendrnachung eines darüber hinausgehenden Schadens vorbehalten bleibt.

6.
 
Versand:
Ein vom Verkäufer gewünschter Versand geschieht stets ab Lieferwerk und auf Gefahr des Bestellers. Eine Gewährleistung aus etwa erteilten Versandvorschriften wird vom Verkäufer nicht übernommen.

7.  
Gewährleistung:
Der Verkäufer übernimmt gegenüber dem Besteller folgende Gewährleistung: Für die Güte des verarbeiteten Materials, der Konstruktion und Ausführung leistet der Verkäufer dem ersten Abnehmer gegenüber Gewährung auf die Zeit von 6 Monaten vom Tage der Lieferung ab gerechnet. Die Gewähr besteht darin, daß bei unverzüglicher schriftlicher Rüge Reparatur oder Ersatz portofrei eingesandter Ersatzteile übernommen wird. Die Gewährleistung erstreckt sich nur auf die Teile, die nachweislich durch Konstruktions-, Material- oder Arbeitsfehler schadhaft geworden sind. Die ersetzten Teile gehen in das Eigentum des Verkäufers zurück. Wandlungs-, Minderungs- oder sonstige Schadenersatzansprüche sowie Ansprüche aus einem mittelbaren oder unmittelbaren Schaden sind ausgeschlossen. Für Teile die der Verkäufer nicht selber hergestellt hat, übernimmt dieser nur in der Form eine Gewährleistung, in welcher ihm selber vom Herstellerwerk dieser Teile Garantie geleistet wird und nur in Form der Abtretung solcher Ansprüche an den Besteller. Die vom Verkäufer übernommene Gewährleistung erlischt, wenn der gelieferte Gegenstand von fremder Seite oder durch den Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert worden ist und der Schaden in ursächlichem Zusammenhang mit der vorgenommenen Veränderung steht. Die Gewährleistung wird ferner ausgeschlossen, wenn eine Überschreitung des nach den einschlägigen Bestimmungen der
Straßenverkehrsordnung zulässigen Gesamtgewichts oder der Achsdrücke oder dem Liefervertrag zugrunde liegenden Nutzlast oder Fahrgestelltragfähigkeit festgestellt wird. Natürlicher Verschleiß und Beschädigungen, die auf fahrlässige oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, werden von der Gewährleistung ausgeschlossen. Dem Verkäufer steht bei einem festgestellten Mangel des von ihm gelieferten Gegenstandes ein Recht auf Nachbesserung zu, verbunden mit dem Ausschluss des Rechts des Käufers auf Wandlung oder Minderung. Im übrigen gelten die Bestimmungen des §476 a BGB.

8.  
Haftung:
Für Verderb, Abhandenkommen oder Beschädigung aller dem Käufer gehörenden Gegenstände durch Feuer, Wasser,
Einbruch, Diebstahl, Plünderung oder andere Ursachen wird in keinem Falle eine Haftung übernommen.

9.  
Erfüllungsort und Gerichtsstand
: Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die sich aus den Vertragsbeziehungen der Parteien ergeben,
ist je nach der gesetzlichen Streitwertsgrenze das Amtsgericht Zweibrücken oder das Landgericht Zweibrücken zuständig. Außerdem gilt ausdrücklich Zweibrücken als Erfüllungsort vereinbart .

  1. Konstruktionsänderungen sind uns auf Grund der Weiterentwicklung vorbehalten.

  2. Die Fahrzeuge entsprechen den Bestimmungen der StVZO. Maße, technische Daten und Gewichte sind annähernd und für uns
    unverbindlich.
  3. Verlängerte Lieferzeit gibt dem Besteller in keinem Fall ein Recht auf Schadenersatz.

  4. Sollten vom Käufer nachträglich Änderungen vorgenommen werden, erlischt die Betriebserlaubnis, außerdem wird jede Haftung
    abgelehnt.
  5. Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen widerrechtlich sein, behalten die übrigen ihre Gültigkeit.